Kriterien der Bewertung und Erläuterungen zu den Symbolen
Neun für die Nutzbarkeit entscheidende Kriterien wurden geprüft und anhand von Symbolen
dargestellt. Jedes Symbol steht für einen bewerteten Aspekt. Die Position des Symbols
sowie die Farben veranschaulichen, inwiefern den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen
entsprochen wird.
- Erste Reihe unter grün = Behindertengerecht
- Zweite Reihe unter orange = Bedingt behindertengerecht
- Dritte Reihe unter rot = Nicht behindertengerecht
1 Haltestelle
Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird nach der Entfernung der
Haltestelle vom Gebäude und dem Vorhandensein von Hindernissen (z. B. Strassen mit
steiler Steigung) bewertet.
- Behindertengerecht: Gebäude erreichbar in 1-5 min, keine Hindernisse vorhanden
- Bedingt behindertengerecht: Gebäude erreichbar in 6-10 min oder erreichbar in
1-5 min aber Hindernisse vorhanden
- Nicht behindertengerecht: Gebäude erreichbar in über 10 min oder kaum zu überwindende
Hindernisse vorhanden
2 Parkmöglichkeiten
Bewertet wird das Vorhandensein von behindertengerechten Parkplätzen sowie deren
Lage. Ein Parkplatz ist behindertengerecht, wenn er breit genug sowie für Menschen
mit Gehbehinderung reserviert ist.
- Behindertengerecht: Behindertengerechter Parkplatz direkt vor dem Gebäude vorhanden
- Bedingt behindertengerecht: Behindertengerechter Parkplatz vorhanden, aber nicht
unmittelbar beim Eingang
- Nicht behindertengerecht: Kein behindertengerechter Parkplatz vorhanden
3 Zugänglichkeit Gebäude
Die Zugänglichkeit zum Gebäude hängt vom Vorhandensein von Hindernissen ab. Als
Hindernisse gelten zum Beispiel Treppen, Schwellen, Rampen, schmale oder schwere
Türen.
- Behindertengerecht: Zugang ebenerdig oder Rampe mit geringer Steigung, Türe über
75 cm breit, leicht zu öffnen und mit einer Schwelle von maximal 3 cm; auf automatische
Türen wird mit einer Bemerkung hingewiesen
- Bedingt behindertengerecht: Zugang möglich mit Hilfe einer Zweitperson. Das heisst,
es sind 1-2 Stufen oder Schwellen über 3 cm oder eine steilere Rampe vorhanden und/oder
die Türe ist zu schwer um vom Rollstuhl aus geöffnet zu werden
- Nicht behindertengerecht: Nicht zugänglich mit Rollstuhl, eine Treppe mit 3 oder
mehr Stufen ist vorhanden und/oder die Türe ist zu schmal für einen Rollstuhl
4 Toiletten
Toiletten werden nach Kriterien der Zugänglichkeit sowie der selbstständigen Nutzung
bewertet.
- Behindertengerecht: Toilette ist rollstuhlgängig mit ausreichend Platz, der Zugang
ebenerdig, die Türe leicht zu öffnen, Griffe sind vorhanden
- Bedingt behindertengerecht: Toilette ist rollstuhlgängig (Zugang im Rollstuhl ist
möglich), aber die Hilfe einer Zweitperson ist erforderlich (z. B. die Türe ist
zu schwer, das heisst vom Rollstuhl aus nicht zu öffnen). Wenn die Griffe fehlen,
ist die Toilette auch in dieser Kategorie eingeteilt, es wird aber zusätzlich mit
einer Bemerkung darauf hingewiesen
- Nicht behindertengerecht: Keine rollstuhlgängige Toilette vorhanden
5 Aufzug
Für die Bewertung des Aufzugs ist die Zugänglichkeit sowie die selbstständige Bedienung
relevant.
- Behindertengerecht: Aufzug ist rollstuhlgängig und problemlos vom Rollstuhl aus
zu bedienen
- Bedingt behindertengerecht: Aufzug rollstuhlgängig, aber dennoch Hilfe erforderlich
(z. B. die Tastatur ist nicht erreichbar)
- Nicht behindertengerecht: Aufzug ist zu schmal für einen Rollstuhl
6 Hinweisschilder/Beschriftungen
Dieses Symbol beurteilt Hinweisschilder und Beschriftungen an oder in Gebäuden,
sowie Tastaturen bei Post- und Bancomaten.
- Behindertengerecht: Gut lesbar (Kontrast, Grösse)
- Nicht behindertengerecht: Schlecht lesbar (Kontrast, Grösse)
Auf taktile Hinweise, akustische Informationen und andere Hilfen wird mit einer
Bemerkung hingewiesen.
7 Feueralarm
Dieses Symbol gibt an, ob der Feueralarm für Menschen mit Sinnesbehinderungen wahrnehmbar
ist.
- Behindertengerecht: Der Feueralarm besteht aus einem akustischen und visuellen Signal
- Bedingt behindertengerecht: Der Feueralarm besteht entweder aus einem visuellen
Signal (wahrnehmbar für Gehörlose oder Schwerhörige, dargestellt mit einem Ohr)
oder aus einem akustischen Signal (wahrnehmbar für Menschen mit einer Sehbehinderung,
dargestellt mit einem Auge)
8 Schalter und Automaten
Schalter an öffentlichen Stellen des Landes, der Gemeinden oder an Bank- und Poststellen
sowie Post- und Bancomaten werden nach ihrer Nutzbarkeit für Rohlstuhlfahrer/innen
bewertet.
- Behindertengerecht: Höhe zwischen 75 cm – 99 cm
- Bedingt behindertengerecht: Höhe über 100 cm
9 Hotelzimmer
Hotelzimmer werden nach ihrer Zugänglichkeit, Bewegungsfreiheit im Zimmer und Badezimmer
sowie selbständigen Nutzung des Badezimmers (Toilette, Dusche, Badewanne) bewertet.
- Behindertengerecht: Zimmer und Badezimmer sind behindertengerecht, eine Person
im Rollstuhl kann sich ohne Hilfe bewegen
- Bedingt behindertengerecht: Zimmer und Bad sind rollstuhlgängig, aber die Hilfe
einer Zweitperson ist erforderlich (z. B. Schwellen über 3 cm vorhanden, Griffe im
Badezimmer fehlen etc.)
- Nicht behindertengerecht: Zimmer und/oder Badezimmer sind nicht rollstuhlgängig
Ist ein Symbol in keiner der drei Reihen vorhanden, bedeutet dies, dass das Kriterium
entweder nicht bewertet wurde oder nicht vorhanden ist (z. B. bei Räumlichkeiten
im Erdgeschoss ist das Vorhandensein oder die Bewertung eines Aufzuges nicht relevant).